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Gewässerordnung Radersdorfer Badesee

Fangergebnisse sind dem Aussteller oder der Vertretung zu melden.

Die gefangenen Fische müssen mit einer zuverlässigen Waage gewogen werden.

Tote Fische im Wasser sind sofort zu entfernen, und nicht in der Hecke zu entsorgen.

Der Erlaubnisscheininhaber darf 2 Besatzfische (Forelle, Zander, Hecht, Karpfen, Schleie, Aal) pro Tag fangen.

Ab 23.00 Uhr ist das Fischen auf der Campingplatzseite des Sees aus Lärmschutzgründen untersagt.

Karpfen ( Spiegel und Schuppen ) über 10 Pfund müssen zurück gesetzt werden.

Köderfische dürfen nicht in das Fischwasser eingesetzt werden.

Untermassige Fische müssen mit dem verschluckten Haken dem Fischwassereigentümer oder dessen Vertretung angezeigt werden.

Der Erlaubnisseininhaber ist mit der Kontrolle seiner Fischereipapiere, aber auch mit Taschen- und Rucksackkontrolle einverstanden.

Das Fischen ist mit 2 Handangeln gestattet.

Jeder Fischer verpflichtet sich, seinen Angelplatz sauber zu verlassen.
(dazu gehört auch Angelschnüre und Zubehör, Hacken, leere Dosen, usw.. aufzuräumen)

Zum Parken sind die öffentlichen Parkplätze zu benutzen.

 

Fischen ist erlaubt

a) während der Badesaison von Sonnenaufgang bis 10.00 Uhr
und 18.00 Uhr - 23.00 Uhr (bei schlechtem Wetter fischen ganztägig erlaubt)

b) während des restlichen Jahres von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.

c) ab 1.6. - 31.8. fischen bis 23.00 Uhr erlaubt.

d) Nachtfischen ist mit Sondererlaubnis und Telefonischer Anmeldung
(0170 2122854 und mit einem Aufpreis von 3 Euro  (gilt bei Tageskarten bis 6.00 Uhr)

 

Es dürfen am Tag nur 5 Köderfische gefangen werden und sind mit durchstoßener Luftblase dem See zurückzuführen.

Krebse, Störe und Muscheln sind ganzjährig geschützt und dürfen nicht entnommen werden. Dieser Artenschutz trägt zum ökologischen Gleichgewicht des Sees bei.

Anfüttern mit Brot ist verboten, da dies das Gewässer verunreinigt.

Die Tageskarten sind nach Beendigung des Fischens in den braunen Briefkasten neben dem Einfahrtstor zu werfen. Wer dieser Regelung nicht nachkommt, erhält keine Karte mehr.

 

Es dürfen nur mehr Köderfische aus dem See verwendet werden. (Verschleppung von Krankheiten)

 

Waller fischen:

Mindestens Einzelhacken oder Drilling der Größe 5.0, Wallerrute von 500g Wurfgewicht
100 m 60 er Schnur geflochten, müssen sich bei mir anmelden,
Tel 0170 2122854

 

Den Weisungen der Fischereiaufsehern ist Folge zu leisten.

Gegenseitige Kontrolle ist erwünscht und darf nicht beanstandet werden.

 

Verstöße gegen Beschränkungen und Auflagen haben den Entzug der Erlaubnis und die Verweigerung weiterer Erlaubnisse zur Folge.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Petri Heil

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